Allgemeine Geschäftsbedingungen

Elirius GmbH
Hauptstr. 92,
23879 Mölln
(nachfolgend auch: „Auftragnehmer“)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweiligen Auftraggeber über Leistungen im Bereich Unternehmenskommunikation, Marketing, Texterstellung (Copywriting), Positionierungsberatung sowie Workshops.

Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer gemäß § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Alle zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen AGB sowie aus individuellen Absprachen mit dem Auftraggeber. Individuelle Absprachen gehen diesen AGB im Konfliktfall vor. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

Da ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Broschüren, Werbematerialien oder innerhalb von Werbeanzeigen (zum Beispiel auf LinkedIn oder Facebook) des Auftragnehmers stellt kein bindendes Angebot dar.

Ein Vertrag kommt zustande durch: schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers per E-Mail oder Brief, Unterzeichnung eines Auftrags- oder Projektvertrags durch beide Parteien, oder Beginn der Leistungserbringung nach Eingang eines schriftlichen Auftrags.

Verträge können auch fernmündlich (Telefon, Videochat) durch übereinstimmende Willenserklärungen geschlossen werden. Mündliche Abreden, Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB; E-Mail genügt).

§ 3 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Briefing oder Projektvertrag. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht vom Auftrag umfasst.

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen insbesondere in folgenden Bereichen: Strategische Beratung im Bereich Unternehmenskommunikation, Marketing und Sales; Positionierung von Unternehmen, Marken und Personen; Erstellung von Texten und Kommunikationsmitteln (Copywriting) sowie Konzeption und Durchführung von Workshops, Trainings und Einzelcoachings.

Inhaltliche Korrektheitsprüfungen, rechtliche oder steuerliche Prüfungen sowie Leistungen Dritter sind nicht Gegenstand des Auftrags, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist und keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer rechtzeitig mit allen für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen, Zugängen und Freigaben zu versorgen. Die Mitwirkung des Auftraggebers ist wesentliche Voraussetzung für eine fach- und termingerechte Leistungserbringung.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für den Auftrag relevanten Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und ohne wesentliche Auslassungen bereitzustellen. Dies gilt insbesondere im Rahmen von Workshops, Interviews, Briefings und Strategiegesprächen: Der Auftraggeber bestätigt, dass seine Angaben zu Unternehmen, Markt, Zielgruppen, Wettbewerb, internen Strukturen und Zielen der Wahrheit entsprechen und keine wesentlichen Informationen zurückgehalten werden.

Die Qualität der erbrachten Leistungen – insbesondere von Positionierungen, Kommunikationsstrategien und darauf aufbauenden Texten – ist unmittelbar abhängig von der Richtigkeit und Vollständigkeit des vom Auftraggeber bereitgestellten Inputs. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Ergebnisse, die auf unvollständigen, unzutreffenden oder irreführenden Angaben des Auftraggebers beruhen, soweit ihn kein Verschulden trifft. Die gesetzlichen Mängelrechte des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine Nachbesserungspflicht des Auftragnehmers besteht in diesen Fällen nicht; eine Neuerbringung der Leistung auf Basis korrigierter Angaben wird gesondert vergütet.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Rückmeldungen, Freigaben und angeforderte Unterlagen innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Aufforderung durch den Auftragnehmer zu liefern, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.

Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund mangelnder oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.

Liefert der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung und gesetzter Nachfrist von weiteren zehn (10) Werktagen die erforderliche Mitwirkung nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig in Rechnung zu stellen, den Auftrag als erfüllt zu behandeln und das Projekt zu schließen, oder vom Vertrag zurückzutreten; in diesem Fall gilt § 8 entsprechend.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass übermittelte Inhalte (Texte, Bilder, Marken etc.) frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Er stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gilt folgende Zahlungsstruktur: 50 % des vereinbarten Honorars sind bei Auftragserteilung als Anzahlung fällig, 50 % nach Fertigstellung und Ablieferung der Leistung. Abweichende Zahlungsvereinbarungen können individuell schriftlich getroffen werden.

Der Auftragnehmer beginnt mit der Leistungserbringung erst nach Eingang der fälligen Vorauszahlung.

Bei Retainer-Vereinbarungen ist das vereinbarte monatliche Honorar jeweils zum Ersten des laufenden Monats fällig.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen sowie die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.

Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen zurückzuhalten.

§ 6 Korrekturen und Änderungen (projektbasiert)

Im Honorar enthalten sind bis zu drei Korrekturschleifen je Leistungsbestandteil, sofern nicht anders vereinbart. Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz, mindestens jedoch 150 EUR netto/Stunde, abgerechnet.

Wesentliche inhaltliche Änderungen des Briefings nach Projektbeginn gelten als neuer Auftrag und können neu berechnet werden.

§ 7 Retainer-Vereinbarungen (laufende Zusammenarbeit)

Retainer-Vereinbarungen werden für eine Mindestlaufzeit von drei (3) Monaten geschlossen, sofern nicht schriftlich eine andere Laufzeit vereinbart wird.

Die Kündigung einer Retainer-Vereinbarung ist mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende möglich.

Nicht in Anspruch genommene Retainer-Stunden oder -Leistungen verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats. Bis zu 20 % des monatlichen Retainer-Volumens können einmalig auf den Folgemonat übertragen werden, sofern die Nichtnutzung nicht vom Auftraggeber zu vertreten ist. Eine darüber hinausgehende Übertragung oder Gutschrift erfolgt nicht, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

§ 8 Nutzungsrechte an erstellten Werken

Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags erstellten Texte, Konzepte, Strategiepapiere und sonstigen Werke (nachfolgend „Werke") unterliegen dem Urheberrechtsschutz.

Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Werken für den vereinbarten Verwendungszweck.

Die Einräumung weitergehender Nutzungsrechte (z. B. ausschließliche Rechte, Übertragung auf Dritte) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und kann zusätzlich vergütet werden.

Bis zur vollständigen Honorarzahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber ist in diesem Zeitraum nicht berechtigt, die Werke zu nutzen, zu veröffentlichen oder weiterzugeben.

§ 9 Referenzrecht und Portfolionutzung

Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer eine widerrufliche, nicht ausschließliche und unentgeltliche Lizenz ein, ihn namentlich als Referenzkunden zu nennen sowie seinen Unternehmens- oder Markennamen und sein Logo in der Portfolio- und Referenzdarstellung des Auftragnehmers zu verwenden. Dies umfasst die Darstellung auf der Website, in Präsentationen und in Marketingmaterialien des Auftragnehmers. Vertrauliche Inhalte im Sinne von § 12 sind von der Referenznutzung ausgenommen.

Widerruft der Auftraggeber diese Einwilligung aus berechtigtem Grund schriftlich, entfernt der Auftragnehmer die betreffenden Referenzen in zumutbarem Umfang und innerhalb angemessener Frist, soweit kein überwiegendes Interesse des Auftragnehmers entgegensteht.

§ 10 Haftung

Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt auf Schadensersatz.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. In allen übrigen Fällen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.

Beratungsleistungen sowie Texterstellung schulden eine fachgerechte und sorgfältige Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Umsatzsteigerung, Reichweite, Conversion-Rate). Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB, keine Werkleistung, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Daten und Unterlagen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verwendung fehlerhafter oder rechtswidriger Inhalte des Auftraggebers beruhen.

§ 11 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsdaten, Strategiepapiere, Kundenlisten, Preiskalkulationen sowie alle Informationen, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.

Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Ende der Zusammenarbeit hinaus für die Dauer von drei (3) Jahren.

§ 12 Abnahme

Soweit der Auftragnehmer abnahmefähige Leistungen (insbesondere Texte, Konzepte oder Strategiepapiere) erbringt, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Übermittlung zu prüfen und entweder abzunehmen oder konkrete, nachvollziehbare Mängel schriftlich zu rügen.

Verstreicht diese Frist ohne Reaktion des Auftraggebers, gilt die Leistung als abgenommen. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber bei Übermittlung der Leistung auf diese Konsequenz hin.

Eine Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

§ 13 Urhebernennung

Der Auftragnehmer hat das Recht, bei veröffentlichten Werken als Autor bzw. Texter genannt zu werden, sofern dies technisch und redaktionell möglich ist und schriftlich geltend gemacht wird. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, eine aktive Urhebernennung vorzunehmen, darf eine solche jedoch nicht aktiv verhindern oder unterbinden.

§ 14 Höhere Gewalt

Kann der Auftragnehmer eine vereinbarte Leistung aufgrund von Umständen, die außerhalb seiner Einflusssphäre liegen (insbesondere Krankheit, Unfall, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen oder vergleichbare Ereignisse), vorübergehend nicht erbringen, ruht die Leistungspflicht für die Dauer des Hindernisses. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich.

Dauert das Leistungshindernis länger als vier (4) Wochen, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag hinsichtlich der betroffenen Leistungen ohne Entschädigungspflicht zu beenden. Bereits erbrachte Teilleistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten.

§ 15 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Auftraggeber bestätigt, die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers vor Vertragsschluss zur Kenntnis genommen zu haben. Näheres regelt die Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers.

§ 16 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie individuelle Absprachen bedürfen der Textform. Für den Inhalt mündlich getroffener Vereinbarungen ist die schriftliche Bestätigung durch den Auftragnehmer maßgebend. E-Mail genügt der Textform im Sinne dieser AGB.

Stand: 09.03.2026